Schlüsselanfertigung Leitfaden

Hier ist ein umfassender Leitfaden zur Schlüsselanfertigung für Wohnungs- und Haustürschlösser:

Rechtliche Aspekte

  • Als Mieter dürfen Sie Schlüssel für Ihre Mietwohnung nachmachen lassen.
  • Sie müssen den Vermieter über zusätzlich angefertigte Schlüssel informieren.
  • Beim Auszug müssen alle Schlüssel-Kopien an den Vermieter übergeben werden.
  • Der Vermieter muss „genügend“ Schlüssel zur Verfügung stellen, in der Regel:
  • 2 Wohnungs- und Haustürschlüssel pro Mieter
  • 1 Briefkastenschlüssel
  • Schlüssel für Keller/Dachboden, falls vorhanden
  • Für zusätzliche Schlüssel (z.B. für Putzhilfe) haben Mieter einen Anspruch, müssen die Kosten aber selbst tragen.
Schlüssel Rollinge von Locksmith Hannover
Schlüssel Rollinge von Locksmith Hannover

Vorgehen bei der Schlüsselanfertigung

  1. Prüfen Sie, ob eine Sicherungskarte erforderlich ist. Diese ist meist im Besitz des Vermieters.
  2. Wenden Sie sich an einen seriösen Schlüsseldienst oder Schlosser.
  3. Bringen Sie den Original-Schlüssel mit.
  4. Geben Sie an, welche Art von Schlüssel Sie benötigen (z.B. Haustür, Wohnung).
  5. Unsere Schlüsseldienst fertigt den Schlüssel mit einer Schlüsselfräse an.
  6. Einfache Schlüssel können oft auch mobil kopiert werden.

Kosten und Sicherheitsaspekte

  • Die Kosten für einen nachgemachten Schlüssel variieren je nach Schlüsseltyp.
  • Für Sicherheitsschlösser ist in der Regel eine Sicherungskarte erforderlich.
  • Hochwertige Sicherheitsschlösser bieten besseren Einbruchschutz.
  • Erwägen Sie den Einbau von Zusatzschlössern für mehr Sicherheit.

Alternativen zum Schlüssel nachmachen

  • Austausch des kompletten Schließzylinders (als Mieter beim Auszug rückgängig machen)
  • Installation von elektronischen Schließsystemen
  • Einbau von Zusatzschlössern wie Türriegeln oder Türketten

Beachten Sie, dass es in manchen Fällen sinnvoller sein kann, einen Fachmann von locksmith-hannover.de zu beauftragen, besonders bei komplexen Sicherheitssystemen oder wenn Sie unsicher sind. Unserer professioneller Schlüsseldienst kann Sie auch zu den besten Sicherheitsoptionen für Ihre spezifische Situation beraten.

Wie viele Ersatzschlüssel muss ein Vermieter für eine Mietwohnung bereitstellen?

  1. Der Vermieter muss dem Mieter „genügend“ Schlüssel zur Verfügung stellen. Das bedeutet in der Regel:
  • Für einen allein lebenden Mieter: Je zwei Wohnungs- und Haustürschlüssel sowie ein Briefkastenschlüssel.
  • Für jeden zusätzlichen Mieter: Ein weiterer Schlüssel.
  • Schlüssel für Keller/Dachboden, falls vorhanden.
  1. Die Mindestanzahl beträgt zwei Schlüssel, auch bei einem Singlehaushalt. Dies ermöglicht es dem Mieter, einer Vertrauensperson bei längerer Abwesenheit einen Schlüssel zu überlassen.
  2. Hat der Vermieter nicht genügend Schlüssel, muss er die fehlenden auf eigene Kosten anfertigen lassen.
  3. Mieter haben Anspruch auf zusätzliche Schlüssel (z.B. für Putzhilfe, Pflegedienst), müssen die Kosten dafür aber selbst tragen.
  4. Der Vermieter kann nicht bestimmen, wem der Mieter Schlüssel überlässt.
  5. Bei Verweigerung zusätzlicher Schlüssel durch den Vermieter kann der Mieter klagen und eventuell die Miete mindern.
  6. Für Sicherheitsschlösser mit Sicherungskarte muss der Vermieter entweder die Karte aushändigen oder einen Ersatzschlüssel bereitstellen.

Zusammengefasst sollte ein Vermieter also mindestens zwei Schlüssel pro Wohnung plus einen Schlüssel pro zusätzlichem Mieter zur Verfügung stellen. Weitere Schlüssel können vom Mieter auf eigene Kosten nachgemacht werden.

Kann ein Mieter die Kosten für zusätzliche Ersatzschlüssel in der Regel nicht vom Vermieter verlangen?

Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:

  1. Der Vermieter muss dem Mieter „genügend“ Schlüssel zur Verfügung stellen, was normalerweise bedeutet:
  • Zwei Wohnungs- und Haustürschlüssel für einen allein lebenden Mieter
  • Ein weiterer Schlüssel für jeden zusätzlichen Mieter
  • Ein Briefkastenschlüssel
  • Schlüssel für Keller/Dachboden, falls vorhanden
  1. Wenn der Mieter darüber hinaus zusätzliche Schlüssel benötigt (z.B. für Putzhilfe, Pflegedienst), hat er zwar einen Anspruch darauf, muss die Kosten aber selbst tragen.
  2. Der Mieter darf selbst Schlüssel nachmachen lassen, muss den Vermieter aber darüber informieren und die Kosten selbst übernehmen.
  3. Bei Sicherheitsschlössern mit Sicherungskarte muss der Vermieter entweder die Karte aushändigen oder einen Ersatzschlüssel bereitstellen. Die Kosten für weitere Schlüssel trägt aber auch hier der Mieter.
  4. Beim Auszug müssen alle zusätzlich angefertigten Schlüssel an den Vermieter übergeben werden.

Zusammengefasst: Der Mieter hat zwar Anspruch auf eine angemessene Anzahl von Schlüsseln, muss aber die Kosten für darüber hinausgehende zusätzliche Schlüssel in der Regel selbst tragen und kann diese nicht vom Vermieter verlangen.

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